AGB
AGB – Stand 01.2022 ersetzt Ausgabe 01.01.2020
Anwendung
Alle Leistungen von der SRS Medical GmbH (nachfolgend SRS) unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen, mit gegenseitiger Unterzeichnung, abgeändert oder ergänzt worden sind.
Offerten
Unsere Offerten sind zeitlich befristet und vertraulicher Natur. Sie dürfen keinesfalls an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen zur Kenntnis gebracht werden, soweit SRS nicht vorgängig schriftlich zugestimmt hat. Auf unser Verlangen hin sind uns beim Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen sämtliche übergebenen Unterlagen vollumfänglich zurückzuerstatten. Allfällige Verletzungen dieser Diskretions- und Rückgabepflichten würden uns gegebenenfalls zu Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag berechtigen.
Erstellte Konzepte unterliegen dem © von SRS. Ein Veranstalter ist ohne schriftliche Bewilligung nicht berechtigt dieses Konzept zu kopieren.
Zahlungskonditionen
Alle angegebenen Preise verstehen sich Netto exkl. der jeweils gültigen MWSt. und Barzahlung. Rechnungen sind innerhalb der Rechnungsfrist, in der Regel 10 Tage, ab Rechnungsdatum – auf unserem Konto eingetroffen – ohne jeden Abzug zahlbar.
An uns gerichtete Forderungen des Kunden können nicht mit Forderungen seitens des Kunden für die bestellten Produkte und Leistungen verrechnet werden.
Neukunden werden nur gegen Bar, Vorauskasse oder Nachnahme beliefert.
Preisänderungen infolge Kursschwankung und Zwischenverkauf bleiben jederzeit vorbehalten.
Verzug
Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug.
Der von diesem Zeitpunkt an geschuldete Verzugszins beträgt 9.5% p.a..
Ab der zweiten Mahnung wird eine Umtriebsentschädigung von CHF. 50.- belastet.
Nach Ablauf der Mahnfrist wird das Inkasso extern abgewickelt. Die zusätzlichen Kosten, gemäss aktuellem Ansatz der Inkassofirma, sind vom Kunden zu tragen. Entsprechende Kosten und Aufwendungen gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Die Ergreifung entsprechend erwähnten Rechte von SRS wegen Vertragsverletzung, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Rücktritt Allgemein
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, welche nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist SRS auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder nur teilweise zurückzutreten und/oder Lieferungen von An- und Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen.
Sämtliche mit dem Vorgehen der SRS anfallenden Kosten trägt der Käufer. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich SRS vor, gelieferte Waren unverzüglich zurückzufordern (nach OR Art. 214 Abs. 3).
Ein Event-Auftrag beginnt unsererseits mit der Auftragsbestätigung.
Zieht ein Auftraggeber seinen Auftrag vor der Vollendung gemäss Auftragsbestätigung zurück, gelten folgende Ansätze:
30 Tage vor Auftrag: keine Gebühr (Ausgenommen angefallene Planungskosten)
7 Tage vor Auftrag:50% der Angebotskosten, mindestens Planungskosten
unter 7 Tage vor Auftrag:90% der Angebotskosten
Rücktritt SRS Schule
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, welche nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist SRS auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder nur teilweise zurückzutreten und/oder Lieferungen von An- und Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen.
Sämtliche mit dem Vorgehen der SRS anfallenden Kosten trägt der Käufer. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich SRS vor, gelieferte Waren unverzüglich zurückzufordern (nach OR Art. 214 Abs. 3).
Ein Schulungs-Auftrag beginnt unsererseits mit der Auftragsbestätigung.
Zieht ein Auftraggeber seinen Auftrag vor der Vollendung gemäss Auftragsbestätigung zurück, gelten folgende Ansätze:
30 Tage vor Auftrag: keine Gebühr (Ausgenommen angefallene Planungskosten)
7 Tage vor Auftrag: 50% der Angebotskosten, mindestens Planungskosten
unter 7 Tage vor Auftrag: 90% der Angebotskosten
Rücktritt SRS Spitex
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Kunden, welche nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist SRS auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder nur teilweise zurückzutreten und/oder Lieferungen von An- und Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen.
Sämtliche mit dem Vorgehen der SRS anfallenden Kosten trägt der Kunde. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich SRS vor, gelieferte Waren unverzüglich zurückzufordern (nach OR Art. 214 Abs. 3).
Ein Spitex-Auftrag beginnt unsererseits mit der Bedarfsabklärung und beinhaltet kassenpflichtige und nicht-kassenpflichtige Leistungen. Die Tarifansätze ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Leistungen welche durch die Kasse übernommen werden, werden direkt der Kasse in Rechnung gestellt. Sollte die Kasse die Rechnung oder Teile davon nicht akzeptieren, ist der Kunde für den offenen Betrag haftbar.
Zieht ein Auftraggeber seinen Auftrag vor der Vollendung gemäss Auftragsbestätigung zurück, gelten folgende Ansätze:
30 Tage vor Auftrag:keine Gebühr (Ausgenommen angefallene Abklärungskosten)
Mehr als 48h vor Auftrag:0% der Leistungskosten, mindestens Abklärungskosten
unter 48h vor Auftrag:100% der Leistungskosten
Preise der Spitex
Es gelten die jeweils durch den Tarifvertrag freigegebenen KVL Preise. Stand 2014:
Grundpflege:CHF 4.55 je fünf Minuten
Untersuchung und Behandlung:CHF 5.45 je fünf Minuten
Bedarfsabklärung und Beratung:CHF 6.65 je fünf Minuten
Nicht KVL Leistungen gemäss Offerte.
Auftrag / Patientenauftrag
Im privaten Rettungsdienst / SPITEX gilt das Obligationenrecht (OR) als Grundlage, somit handelt es sich, wenn der Rettungsdienst / Spitex gerufen wird, juristisch gesehen, um einen Auftrag. Dieser Auftrag ist eine Vertragsform und kann nach OR Art. 1 Abs. 2 auch stillschweigend zustande kommen.
Der Auftrag gilt nach OR zu dem Zeitpunkt als angenommen, wenn die unter der Nummer 0800777668 oder 144 angerufene Person die Zusicherung erhält, dass ein Rettungswagen/Team /Pflege unterwegs zu dem Patienten/Auftrag sei. Der SRS ist jederzeit dazu berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern.
Bei nicht handlungsfähigen Patienten, bei welchen der gesetzliche Vertreter nicht zugegen ist und eine lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung vorliegt, beruft sich SRS auf den Artikel Notstand, der besagt, dass „die Tat die jemand begeht, um das Gut eines anderen, namentlich Leib, Leben, aus unmittelbarer Gefahr zu erretten, straflos ist“, zum anderen auf seine Berufspflicht. Gemäss OR Art. 419, welcher bei einer Behandlung ohne Einwilligung als Stütze dient: „Wer für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von Ihm beauftragt zu sein, verpflichtet sich, das unternommene Geschäft so zu führen, wie dem Vorteile und der mutmasslichen Absicht des anderen entspricht“.
Warenretouren
Jegliche Retoursendungen sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorgängig telefonisch abzusprechen, der über das weitere Vorgehen informiert. Nur von uns bestätigte Waren (Retourenbestätigung) werden als Retouren angenommen. Nicht bestätigte Ware müssen wir leider unbearbeitet an den Absender zurückschicken. Senden Sie uns die Ware innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Retourenbestätigung ein. Die Ware muss komplett, originalverpackt und ohne Fremdkleber retourniert werden. Bereits eingelöste Nachnahmen können nicht gutgeschrieben werden.
Vermietung
Für alle Mietgeräte gelten zusätzlich die allgemeinen Mietbedingungen der SRS Service.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz von SRS Medical GmbH(4624 Härkingen). Der SRS hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht oder jeder sonst zuständigen Amtsstelle eines Sitzes oder Wohnsitzes zu belangen. Unsere Verträge unterliegen schweizerischem Recht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.